Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sakal Invest GmbH
Hörrgasse 31
4060 Leonding
Österreich
(im Folgenden „Sakal Invest“ oder „Anbieter“)

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Sakal Invest und ihren Kunden über SaaS-Leistungen, ERP-Implementierungen, Konfigurationsleistungen, Hosting, Wartung, Automatisierungen und sonstige IT-Dienstleistungen.
  • Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB abgeschlossen.
  • Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  • Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot oder Vertrag.
  • Geschuldet sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Hauptfunktionen.
  • Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

3. SaaS-Leistungen und Weiterentwicklung

  • SaaS-Leistungen werden als Cloud-Dienst erbracht.
  • Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
  • Sakal Invest ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln oder technisch anzupassen, sofern die Hauptfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4. Kein Garantie- oder Erfolgseintritt

  • Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
  • Automatisierte Berechnungen stellen keine rechtliche oder kaufmännische Beratung dar.

5. Setup-, Implementierungs- und Konfigurationsleistungen

  • Setup- und Implementierungsleistungen stellen eigenständige Werk- oder Dienstleistungsleistungen dar.
  • Setup-Gebühren sind unabhängig von der Laufzeit eines SaaS- oder Hostingvertrags geschuldet.
  • Setup-Gebühren sind nicht rückerstattbar.
  • Ein dauerhaftes Nutzungsrecht an implementierten Einstellungen entsteht erst nach vollständiger Bezahlung.
  • Bis zur vollständigen Zahlung ist Sakal Invest berechtigt, die Nutzung angemessen einzuschränken oder Zugänge zu sperren.

6. Know-how und Methoden

  • Konzepte, Methoden, Kalkulationsmodelle, Bonuslogiken und Prozessarchitekturen verbleiben im geistigen Eigentum von Sakal Invest.
  • Eine Weitergabe oder Verwertung außerhalb des Vertragszwecks ist unzulässig.

7. Drittanbieter, APIs und WhatsApp/Meta

  • Leistungen können von Drittanbietern abhängig sein.
  • Sakal Invest haftet nicht für API-Änderungen, Account-Sperrungen oder Systemänderungen Dritter.
  • Eine WhatsApp-/Meta-Sperre stellt keinen Mangel dar.
  • Technische Störungen aufgrund externer Änderungen stellen keine grobe Fahrlässigkeit dar.

8. Verfügbarkeit

Zielverfügbarkeit: 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Wartungen, höhere Gewalt, Cyberangriffe und Drittanbieter-Ausfälle.

9. SLA

9.1 Ticketpflicht

SLA-relevante Störungen müssen mindestens per E-Mail gemeldet werden. WhatsApp oder Messenger gelten nicht als formgerechte Meldung.

9.2 Standard-SLA

Supportzeiten: Mo–Fr 09:00–17:00 CET

Reaktionszeiten:

  • Kritisch: 8 Geschäftsstunden
  • Erheblich: 1 Geschäftstag
  • Sonstige: 2 Geschäftstage

Keine garantierte Behebungsdauer.

9.3 Premium-SLA

Optional gegen gesondertes Entgelt. Kritische Störung: 4 Geschäftsstunden Reaktionszeit.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
  • Skonto wird nicht gewährt.
  • Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
  • Der Kunde ersetzt Mahnspesen sowie sämtliche notwendigen Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.

10.1 Bestreiten von Rechnungen

  • Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und unter konkreter Begründung geltend zu machen.
  • Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Rechnung als anerkannt.
  • Die bloße Behauptung, eine Rechnung sei „strittig“, ohne nachvollziehbare Begründung, hemmt weder die Fälligkeit noch den Eintritt des Verzugs.
  • Im Falle eines teilweisen Bestreitens bleibt der unbestrittene Rechnungsbetrag weiterhin fällig.

11. Preisanpassungen

  • Wiederkehrende Entgelte dürfen angepasst werden, wenn sich Kostenfaktoren wesentlich ändern (Inflation, Hosting, Lizenzkosten, Drittanbietergebühren, gesetzliche Änderungen).
  • Anpassungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
  • Erfolgt kein Widerspruch binnen 14 Tagen, gelten sie als akzeptiert.
  • Bei Widerspruch ist Sakal Invest zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

12. Gewährleistung

Gewährleistungsfrist im Unternehmergeschäft: 12 Monate.

13. Haftung

13.1 Wesentliche Vertragspflichten

Wesentlich sind ausschließlich Pflichten, die die Bereitstellung der vereinbarten Hauptleistung ermöglichen.

13.2 Haftungsumfang

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.

13.3 Gesamt-Haftungsdeckel

Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf:

  • die vom Kunden in den letzten 12 Monaten bezahlten Entgelte,
  • maximal jedoch 35.000 € je Vertragsverhältnis.

13.4 Haftungsausschlüsse

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • entgangener Gewinn
  • Betriebsunterbrechung
  • mittelbare Schäden
  • reine Vermögensschäden
  • Datenverluste
  • Drittanbieter-Schäden

13.5 Mitverschulden

Die Haftung reduziert sich entsprechend dem Mitverschuldensanteil des Kunden.

13.6 Beweislast

Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels und dessen Ursächlichkeit nachzuweisen.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 SaaS

Mindestlaufzeit: 3 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende

14.2 Dienstleistung

Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende

14.3 Hosting

Mindestlaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate
Automatische Verlängerung um 12 Monate

14.4 Formvorschrift

Kündigungen bedürfen zumindest der Textform (E-Mail).

14.5 Außerordentliche Kündigung

Gemäß § 1118 ABGB.

15. Zahlungsverzug und Leistungsunterbrechung

  • Gerät der Kunde mit einer fälligen und nicht bestrittenen Zahlung in Verzug, ist Sakal Invest nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen berechtigt, Leistungen auszusetzen.
  • Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist darf Sakal Invest Zugänge einschränken oder Hosting-Dienste vorübergehend aussetzen.
  • Eine vollständige Aussetzung erfolgt erst nach schriftlicher Androhung.
  • Die Zahlungspflicht bleibt während der Aussetzung aufrecht.
  • Wiederaktivierung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungsausgleich einschließlich Nebenkosten.
  • Während einer Sperre werden Kundendaten nicht gelöscht.
  • Dauert der Zahlungsverzug länger als 30 Tage, ist Sakal Invest zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

16. Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

  • Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, ist Sakal Invest berechtigt, sämtliche Verträge aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
  • Gleiches gilt bei nachhaltiger Zahlungsunfähigkeit oder Einstellung der Zahlungen.
  • Offene Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig.
  • Sakal Invest ist berechtigt, Leistungen bis zur endgültigen Klärung der weiteren Vertragserfüllung auszusetzen.

17. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

18. Schlussbestimmungen

  • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist Linz.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
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